Für das Mieten eines PKW-Anhängers gelten folgende Bedingungen!§ 1Bei der Anmietung eines Anhängers ist immer ein gültiger Führerschein und Personalausweis vorzulegen, (Reisepass+ Wohnmeldebescheinigung).§ 2Der Mieter hat vor der Übernahme des Anhängers diesen besichtigt und bestätigt, dass der Anhänger sich in einem einwandfreien und verkehrssicheren Zustand befindet.Falls Mängel vorhanden sind, müssen diese schriftlich dokumentiert werden.§ 3Eine Mietverlängerung bedarf der mündlichen oder schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Diese muss frühzeitig erfolgen (Bis spätestens 5 Stunden vor Mietende).Sollte die vereinbarte Miete überschritten werden, gilt hier eine Toleranzgrenze von 1 Stunde. Danach wird für die angefangene Zeit eine Tagesmiete berechnet.Es ist daher ratsam gleich mehrere Tage zu mieten.§ 4Falls der Mieter die Pflichten missachtet, so hat der Vermieter das Recht den Mietvertrag jederzeit zu kündigen ohne das hier eine Ausfallentschädigung zu begleichen ist.Dieses wäre z.B. der Fall, wenn der Mieter ohne Mitteilung einer Verlängerung den Anhänger behält. Nach 48 Stunden erfolgt eine Anzeige wegen Unterschlagung!Sämtliche Kosten sind vom Mieter zu tragen, (Ausfallkosten, Verzugszinsen, Beschaffungskosten, Bergungskosten, Abschleppkosten, Rechtskosten, Gutachterkosten).§5Bei vorzeitiger Rückgabe des Anhängers erfolgt keine Rückerstattung der Miete.§ 6Eine Weitervermietung ist unzulässig!§ 7Die Anhänger haben alle eine gesetzliche Haftpflichtversicherung.§ 8Der Mieter haftet für Beschädigungen der Mietsache. Schäden sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen (mitzuteilen). Beschädigungen werden in Rechnung gestellt.§ 9Der Mieter hat das Fahrzeug sorgsam zu behandeln und für die Benutzung alle verkehrstechnischen und rechtlichen Regeln zu beachten. Während der gesamten Mietdauer ist eine regelmäßige Überprüfung der korrekten Handhabung des Anhängers nötig. z.B. ordnungsgemäßes Ankuppeln des Anhängers, verkehrssicherer Zustand des Anhängers. Falls Reparaturen anstehen, so ist vorher das Einverständnis des Vermieters einzuholen. Ansonsten trägt der Mieter die Kosten. Bei Reifenschäden wird seitens des Vermieters grundsätzlich kein Ersatz der zur Beseitigung aufgewandten Kosten geleistet. Wassersäcke, Schnee und Eis sind vor der Miete vom Mieter zu prüfen und gegebenen falls zu beseitigen.Eine Haftung des Vermieters bleibt bei nicht Erfüllung der oben genannten Vorgaben ausgeschlossen.§ 10Unfälle jeglicher Art und Diebstahl des Anhängers müssen immer von der Polizei aufgenommen werden. ( Skizze, Unfallbericht, Zeugen, Adresse Unfallgegner, Kennzeichen, Halter, Tel. Nr.). Diese sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.Der Anhänger muss immer wieder zum Standort, (Otto-Stadler-Str. 10, 33100 Paderborn) zurück gebracht werden. Die Kosten für einen evt. Rücktransport trägt der Mieter.§ 11Für die richtige Ladungssicherung haftet der Mieter.§ 12Der Mieter haftet für die richtige Fahrerlaubnis, Stützlast, Anhängelast.§ 13Die Höchstgeschwindigkeit mit PKW Anhängern beträgt in Deutschland 80 km/h (Autobahnen/ Kraftfahrstraßen).Innerorts 50 km/h(Für 100 km/h braucht man die technischen und gesetzlichen Bestimmungen.)§ 14Fahrten ins AUSLAND sind nur mit Zustimmung des Vermieters erlaubt.Es gelten andere Höchstgeschwindigkeiten mit Anhängern. Vorab erkundigen!§ 15Vor Übernahme des Fahrzeugs stellt der Vermieter eine Kaution von 50-100 Euro je nach Anhängertyp. Sie kann aber auch höher ausfallen. Nach einwandfreier Rückgabe des Anhängers wird die Kaution wieder ausgezahlt. Der Vermieter ist berechtigt, die Kaution auf alle Ansprüche aus dem Mietverhältnis zu verrechnen.§ 16Während der Mietdauer ist der Mieter im Sinne der Straßenverkehrsordnung als Halter anzusehen. Insbesondere ist darauf zu achten, dass beim Betrieb die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Beim Rückwärtsfahren mit dem Anhänger hat der Fahrer sich unbedingt einweisen zu lassen. Bei gewerblichen Transporten sind die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten.§ 17Auf dem Anhänger transportierte Sachen sind nicht versichert und für diese übernimmt der Vermieter keine Gewähr.§ 18Der Vermieter übernimmt keine Haftung für die Wasserdichtigkeit des Koffer und Planen-Anhängers.§ 19Zu beachten sind weiterhin auch die Sonntag- und Feiertagsfahrverbote z.b. für LKW`s.§ 20Als Mietpreis gelten die gültigen Tarife. Diese sind in den Geschäftsräumen des Vermieters als Preisliste ausgelegt. Bei Sondertarifen richtet sich der Mietpreis nach den Vereinbarungen im Mietvertrag. Die Mietpreise verstehen sich inkl. Mehrwertsteuer. § 21Der Anhänger wird Vor und Nach der Übergabe auf Schäden überprüft,so dass keine Altschäden angelastet werden. § 22Alle Mietanhänger sind mit einem Diebstahlschloss gesichert. Dieses bekommt der Mieter bei der Anmietung immer mit dazu. Somit ist auch eine spätere Abgabe als 18.30 Uhr möglich (nach Vereinbarung).§ 23Im Falle einer Reservierung ist der vereinbarte Zeitpunkt einzuhalten. Evtl. kann eine Anzahlung erforderlich sein. Sollte der vereinbarte Zeitpunkt um 1 Stunde überschritten werden, kann der Vermieter den Anhänger anderweitig vermieten.Reservierungen können telefonisch oder per Mail erfolgen.Falls der gewünschte Anhänger nicht vorhanden ist, können keine Ersatzansprüche des Mieters gestellt werden.§ 24Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeugs anfallenden Gebühren, Maut, Abgaben, Bußgelder und Strafen für die der Vermieter in Anspruch genommen wird. Als Ausgleich erhebt der Vermieter für den Verwaltungsaufwand je Vorgang eine Bearbeitungspauschale von 25,00 EUR innerhalb Deutschland und 40,00 EUR für Auslandsvorgänge.§ 25 Der Mieter erkennt mit seiner Unterschrift die Geschäftsbedingungen an.§ 26Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Paderborn.§ 27Haftungsausschluss§ 28Datenschutz